Reift ein männlicher Embryo heran, wird er samt Ei geschreddert – unter welchen Umständen wäre diese Praxis als Alternative der bis dato verpflichtenden Aufzucht der Bruderhähne für Naturland-Betriebe in Ordnung und könnte zugelassen werden? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Naturland-Delegiertenversammlung beauftragten das Präsidium bis zur nächsten Versammlung im Herbst entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Symbolbild Bruderhähne: Elke Bartussek/Brudertier Initiative Deutschland
Als Antwort auf das seit 1. Januar 2022 in Deutschland geltende Verbot des Kükentötens direkt nach dem Schlupf schrieben die Anbauverbände Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis ursprünglich vor, dass die Bruderhähne der einseitig auf eine hohe Eierlegeleistung gezüchteten Hennen ökologisch aufgezogen werden müssen. Die Geschlechtsbestimmung im Ei – reift ein männlicher Embryo heran, wird er samt Ei geschreddert – lehnten sie ursprünglich geschlossen ab.
Bruderhähne eignen sich aus genetischen Gründen weniger für die Mast. Sie verbrauchen vergleichsweise viel hochwertiges Futter (welches größtenteils für den direkten menschlichen Verzehr geeignet ist) und setzen wenig Fleisch an. Auch deswegen ist der Bruderhahn immer wieder in der Kritik. Zudem war er ursprünglich als möglichst kurzer Zwischenschritt angedacht, bis sich Zweinutzungsrassen so breit wie möglich in der ökologischen Geflügelhaltung etabliert haben. Die Tiere verfügen über eine ausgeglichene Balance zwischen Eierlegeleistung und Fleischansatz, so dass sich die Hähne für die Mast eignen. An die Leistungen der einseitig gezüchteten Lege- oder Mastlinien kommen Zweinutzungsrassen naturgemäß nicht heran – und sollen sie auch nicht. Allerdings macht dies die Wirtschaftlichkeit mitunter herausfordernd. Bislang haben sich Zweinutzungsrassen in der Nische etabliert, das Gros der ökologischen Geflügelhaltung setzt weiterhin umgangssprachlich ausgedrückt auf „Hochleistungstiere“.
In einer heutigen Pressemitteilung anlässlich der diesen Mittwoch und Donnerstag im bayerischen Fürstenfeldbruck stattgefundenen Naturland-Delegiertenversammlung heißt es: „Das Bruderhahn-Konzept ist in Süddeutschland und Österreich ein großer Erfolg, weil es gelungen ist, starke Wertschöpfungsketten für Eier als auch Fleisch aufzubauen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dies im Norden nur eingeschränkt gelungen ist. Zugleich sehen wir bei der Geschlechtsbestimmung im Ei kontinuierlich fortschreitende technische Verbesserungen“, sagte Naturland Vize-Präsident Moritz Reimer.
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Prüfauftrag: Geschlechtsbestimmung im Ei als Alternative zum Bruderhahn
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Naturland-Delegiertenversammlung beauftragten das Präsidium bis zur nächsten Versammlung im Herbst zu erarbeiten, unter welchen Voraussetzungen die Geschlechtsbestimmung im Ei als Alternative zum Bruderhahn zugelassen werden könne. Im Kern bleibt dann auch die Frage, wie man der bewussten Bio-Kundschaft diesen Schritt erklärt. Schließlich verschiebt sich das Töten der männlichen Tiere im Vergleich von direkt nach dem Schlupf und dem Abbruch des Brutvorgangs nur um wenige Tage. Darüber hinaus kann man die Geschlechtsbestimmung im Ei kritisch betrachten, da eine technologische Lösung die einseitige Tierzucht und den Einsatz von „Hochleistungstieren“ in der ökologischen Geflügelhaltung zementiert. Wie man es auch dreht und wendet, der Themenkomplex hat etliche Graustufen.
Zurück zur Naturland-Delegiertenversammlung: Vorausgegangen seien intensive Abstimmungen des Fachausschusses Geflügel mit den Expertinnen und Experten der anderen Verbände, insbesondere Bioland. „Es gibt aktuell sehr viel Dynamik in der Thematik, daher beschäftigen sich auch unsere Mitglieder und Fachleute intensiv damit. Im Mittelpunkt stehen Lösungsansätze für Aufzucht und Vermarktung von Bruderhähnen, das Bekenntnis zur weiteren überverbandlichen Förderung der Züchtung von Zweinutzungshühnern sowie die Frage, unter welchen Voraussetzungen Früherkennungstechniken künftig eine Rolle spielen könnten. Bioland und Naturland wollen – unter Einbezug ihrer jeweiligen Gremien – in diesen Fragen möglichst gemeinsam vorgehen und stimmen sich daher sehr eng dazu ab“, erklärt Bioland-Präsident Jan Plagge in der Pressemitteilung. Als Gesellschafter finanzierten Demeter und Bioland den Start der gemeinnützigen Ökologischen Tierzucht, welche Zweinutzungsrassen für die ökologische Erwerbsgeflügelhaltung anbietet und kontinuierlich Züchtungsarbeit leistet.
Biokreis erlaubt bereits Abbruch des Brutvorgangs – rechtskonform beschlossen?
In der Pressemitteilung unerwähnt blieb das diesjährige Vorpreschen des Anbauverbands Biokreis, welches durchaus ebenfalls für einen gehörigen Schwung in der Debatte gesorgt haben mag. Seit dem 28. April ist die ökologische Aufzucht der Bruderhähne für Biokreis-Betriebe keine Pflicht mehr, als deren Alternative ist die Geschlechtsbestimmung im Ei zugelassen. Damit ist der Anbauverband aus dem ursprünglichen Konsens mit den anderen Verbänden bereits ausgestiegen.
Der Brutvorgang darf angeblich lediglich bis zum neunten Bruttag abgebrochen werden. Damit soll einerseits eine akzeptable Trefferquote bei der Geschlechtsbestimmung möglich und ein Schmerzempfinden des zu tötenden Embryos ausgeschlossen sein. Ob tatsächlich der Abbruch bis maximal zum neunten Bruttag erlaubt ist, lässt sich derzeit nicht überprüfen. Die Erzeugerrichtlinien verweisen in Sachen Vorgaben auf das Dokument „Anforderungen für den Einsatz von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung“, welches „über bio“ bislang nicht eingesehen konnte. Eine entsprechende Presseanfrage bei Biokreis blieb unbeantwortet. (Nachtrag 16. Juli 2026: Mittlerweile hat Biokreis auf seiner Internetseite die Vorgaben zur Geschlechtsbestimmung im Ei veröffentlicht. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Brutvorgang maximal am neunten Bruttrag abgebrochen werden darf.)
Zudem gibt es nach jetzigem Kenntnisstand mutmaßlich kein gültiges Votum der Mitglieder die Geschlechtsbestimmung im Ei zuzulassen. Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung im Frühjahr gab es aus der Mitgliedschaft zwar einen entsprechenden Antrag, der auch angenommen wurde. Allerdings könnten Biokreis-Vorstand und -Geschäftsführer über das Vereinsrecht gestolpert sein: Bei der Einladung zur Mitgliederversammlung wurden die Anträge nicht allen Mitgliedern bekannt gegeben. Die Beschlussthemen dürfen bei der Einladung nicht fehlen, das ist rechtlich verpflichtend. „Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird“, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch zu lesen. Wird dem nicht oder in nicht ausreichendem Maße nachgekommen und dennoch ein Beschluss gefasst, liegt darin ein relevanter Verstoß gegen das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht der Mitglieder vor. Schließlich soll es ihnen möglich sein, sich auf die Inhalte der Mitgliederversammlung insbesondere auf die Beschlüsse vorzubereiten und überhaupt zu entscheiden, ob sie teilnehmen möchten.
Die Presseanfrage auf welcher Grundlage die Geschlechtsbestimmung im Ei dennoch in den Erzeugerrichtlinien aufgenommen und damit zugelassen wurde, ließ Biokreis unbeantwortet. Das Magazin Biohandel zitiert Biokreis-Pressesprecherin Anna Birkl, dass der Beschluss rechtskräftig sei. Belege für diese Aussage liegen zumindest „über bio“ nicht vor. Biokreis selbst hat bis dato wenig zur Aufklärung beigetragen und ließ Anfragen wann und wie allen Mitgliedern die Beschlüsse vor der Mitgliederversammlung mitgeteilt wurden unbeantwortet.
Auf der eigenen Internetseite gibt der Anbauverband darüber hinaus bekannt: „Als Biokreis haben wir eine klare Haltung: Wir lehnen die Geschlechtsbestimmung im Ei ab, da wir für eine Landwirtschaft einstehen, die im Einklang mit der Natur arbeitet und das Wohl der Tiere respektiert.“ (Nachtrag 16. Juli 2026: Mittlerweile ist das Statement von der Biokreis-Internetseite entfernt worden.)
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