Bio? Logisch!

Biokreis: Bruderhahn bald kein Muss mehr – Beschluss gültig?

Als Alternative zur teils unwirtschaftlichen Bruderhahn-Aufzucht, die bei allen Anbauverbänden mit Ausnahme von Biopark verpflichtend ist, möchte Biokreis die Geschlechtsbestimmung im Ei zulassen. Der Brutvorgang darf allerdings maximal bis zum neunten Tag abgebrochen werden. Dies wurde auf der Mitgliederversammlung am 14. März in Neumarkt in der Oberpfalz beschlossen. Damit würde eine langwierige innerverbandliche Diskussion enden. Allerdings könnte sich der Beschluss auch als ungültig erweisen.

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Bruderhähne Symbolbild: Elke Bartussek/Brudertier Initiative Deutschland

Nach jetzigem Kenntnisstand sind diese Aussagen noch mit einer gewissen Vorsicht zu genießen: Biokreis-Hühnerzüchtende erhalten ergänzend zur bewährten Bruderhahn-Aufzucht die Möglichkeit, männliche Hühnereier nicht mehr weiter zu bebrüten, schreibt der Anbauverband in einer Pressemitteilung. Dort heißt es: „Hintergrund der Entscheidung ist die trotz umfassender Aufklärung leider häufig mangelnde Nachfrage nach Hähnen bei gleichzeitig großem ökologischen Fußabdruck, wenn sie dennoch aufgezogen werden.“ Nach einem auf der Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit angenommenen entsprechenden Antrag heißt es nun, die Biokreis-Richtlinien in Sachen Wahlfreiheit beim Bruderhahn anzupassen.

„Der Beschluss wird voraussichtlich innerhalb der kommenden Wochen in den Richtlinien verankert“, teilt Biokreis schriftlich auf Rückfrage mit. Ab diesem Punkt können sich Biokreis-Betriebe frei entscheiden, ob sie weiterhin an der Aufzucht der Bruderhähne festhalten oder nicht. Vorausgesetzt, der Brutvorgang wird maximal bis zum neunten Tag abgebrochen. Entsprechende Verfahren seien bereits verfügbar, aber noch vergleichsweise teuer. Mit dieser Grenze neunter Bruttag soll das Schmerzempfinden sicher ausgeschlossen und der Abbruch restriktiver als bei EU-Bio gehandhabt werden. Detektiert das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung einen männlichen Embryo, wird er samt Ei vernichtet, anschließend als Viehfutter verwendet oder schlicht kostenpflichtig entsorgt.

Biokreis-Beschluss zur Wahlfreiheit beim Bruderhahn gültig?

Allerdings könnte der Biokreis-Vorstand und der Geschäftsführer über das Vereinsrecht gestolpert sein, so dass alle auf der diesjährigen Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüsse nichtig sind. Weder im Verbandsmagazin noch in der Einladungsmail an die Mitglieder wurden die Anträge benannt. Nach der Anmeldung wurde zwar der Ablauf bekannt gegeben, auf dem der Punkt Anträge zu finden ist, aber deren Inhalte waren immer noch nicht aufgeführt.

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Die Beschlussthemen dürfen bei der Einladung nicht fehlen, das ist rechtlich verpflichtend. „Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird“, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch zu lesen. Wird dem nicht oder in nicht ausreichendem Maße nachgekommen und dennoch ein Beschluss gefasst, liegt darin ein relevanter Verstoß gegen das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht der Mitglieder vor. Schließlich soll es ihnen möglich sein, sich auf die Inhalte der Mitgliederversammlung insbesondere auf die Beschlüsse vorzubereiten und überhaupt zu entscheiden, ob sie teilnehmen möchten.

„Erkennbar nichtige Beschlüsse dürfen vom Vorstand oder anderen Vereinsorganen nicht ausgeführt werden. Anderenfalls droht eine Haftung beispielsweise für den Vorstand sowie für den Verein. Die Richtlinie dürfte in diesem Fall nicht angepasst werden“, teilt das zuständige Amtsgericht auf Nachfrage mit. Damit der Beschluss gültig wird, müsste die Beschlussfassung mangelfrei wiederholt werden.

Bei Biokreis nachgehakt teilt der Anbauverband schriftlich mit: „Unsere Mitglieder können alle zur Abstimmung gestellten Anträge auf Wunsch stets einsehen.“ Allerdings ist es nicht ausreichend, dass Mitglieder erst auf Nachfrage die komplette Tagesordnung inklusive Anträge erhalten. Die zwei Mal gestellte Frage, wann und wie den Mitgliedern die Anträge und deren vollständigen Inhalte vor der Mitgliederversammlung zur Kenntnis gebracht wurden blieb bis dato unbeantwortet.

Alte Diskussion zum Bruderhahn bei Biokreis

Für den Weg, den Biokreis eingeschlagen möchte, gibt es gute Gründe: Bruderhähne verbrauchen vergleichsweise viel hochwertiges Bio-Futter, setzen kaum Fleisch an, welches in manchen Fällen nur schwer bis gar nicht abgesetzt werden kann. Ökonomisch wie auch ökologisch ist Bruderhahn-Aufzucht teils fragwürdig, die teilweise im Ausland – wie beispielsweise in Polen – erfolgt.

Im vergangenen Jahr nutzte Biokreis-Landwirt Peter Schmidt auch in seiner damaligen Funktion als Vorstandsmitglied Erzeugerring NRW (einer von fünf eigenständigen Biokreis-Landesverbänden) die Mitgliederversammlung, um auf das ungelöste Problem Bruderhahn zum wiederholten Mal aufmerksam zu machen. Im besten Fall schwebte ihm eine Aufzucht in Deutschland und eine stabile Wertschöpfungskette vor. An dieser Nuss haben sich allerdings bereits andere die Zähne ausgebissen. So musste beispielsweise Bio-Handel Nordwest ihr Bruderhahn-Projekt auslaufen lassen, nachdem keine Vermarktungsmöglichkeit gezündet hatte. Im Süden Deutschlands hat sich allerdings mindestens eine stabile Wertschöpfungskette von der Aufzucht, Schlachtung, Verarbeitung bis zum Handel für das ökologischen Bruderhahnfleischs etabliert, welches teilweise in der Babynahrung landet. „Als Verarbeiterfleisch ist der Bruderhahn durchaus vermarktbar“, sagt auch Werner Hockenberger. Seine Bio-Brüterei, welche nach EU-Bio, Bioland und Naturland zertifiziert ist, durchlaufen jährlich drei bis 3,5 Millionen Eier. Die In-Ovo-Selektion kommt ihm nicht ins Haus, da man das Töten lediglich zeitlich verschoben und die Methode geändert hat. „Wir versuchen das mit unseren Partnern aufgebaute Vermarktungsnetz für Brudherhähne und Bruderhahnfleisch so lange wie möglich am Leben zu halten.“

Bereits 2023 hatten sieben Biokreis-Geflügelhalter aus Nordrhein-Westfalen auf der damaligen Mitgliederversammlung aus wirtschaftlichen Gründen den Antrag gestellt, Biokreis solle die Geschlechtsbestimmung im Ei zulassen. Nach teils hitziger Debatte wurde er schließlich zurückgezogen. Damalige Gegenargumente: Der Bio-Kundschaft könne man das Töten des Embryos als Ersatz für das in Deutschland verbotene Töten der männlichen Küken direkt nach dem Schlupf nicht vermitteln. Zudem fordere der konventionelle Lebensmittelhandel und der Bio-Fachhandel oftmals die Aufzucht der Bruderhähne (durchaus aus Marketinggründen), was die Siegel der Anbauverbände mit Ausnahme von Biopark zum damaligen Zeitpunkt garantieren. Wenige Monate nach der Mitgliederversammlung hatten die antragsstellenden Hühnerhalter teilweise den Biokreis verlassen, um den Bruderhahn nicht mehr aufziehen zu müssen.

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