Meinung

Zweifel bei Biokreis: Alternative zum Bruderhahn rechtskonform beschlossen?

Kommentar

Es war eine Frage der Zeit, bis der erste Anbauverband als Alternative zur Aufzucht des Bruderhahns die Geschlechtsbestimmung im Ei zulassen möchte. Biokreis ist nun mit einem Beschluss auf der diesjährigen Mitgliederversammlung vorgeprescht. Allerdings ist diese anscheinend in Teilen nicht rechtskonform abgelaufen, der Beschluss wäre dann ungültig. Nicht zum ersten Mal stellt sich in Sachen Biokreis die Frage, wie basisdemokratisch der Verband noch ist.

Als Biokreis zur diesjährigen Mitgliederversammlung lud, wurden die Anträge und deren Inhalte nicht mitgeteilt. Das ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben und es ist auch logisch: Nur wer die Inhalte der Anträge kennt, kann sich entsprechend vorbereiten und entscheiden, wie wichtig die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist. Nur so ist gewährleistet, dass alle Stimmen sich zu Wort melden können. Nun haben die Anträge gefehlt. Ein durchaus relevanter Verstoß, der laut des zuständigen Amtsgerichts zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse führt. Die Richtlinie dürfe auf Grundlage des Beschlusses daher nicht geändert werden.

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Biokreis selbst hat bis dato wenig zur Aufklärung beigetragen und lässt Anfragen wann und wie den Mitgliedern die Beschlüsse vor der Mitgliederversammlung mitgeteilt wurden unbeantwortet. Nur so viel teilte Biokreis schriftlich mir: „Unsere Mitglieder können alle zur Abstimmung gestellten Anträge auf Wunsch stets einsehen.“ Auf Wunsch reicht allerdings nicht aus.

Nicht nur für Biokreis-Betriebe, sondern für die Bio-Branche inklusive konventionellem Lebensmittelhandel hat es eine große Tragweite, wenn die vor allem aus ökologischen Gründen in der Kritik stehende Aufzucht der Bruderhähne bei Anbauverbänden nicht mehr verpflichtend ist. Darauf hatten sich Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis geeinigt. Aus Branchenkreisen ist zu hören, dass auch Bioland und Naturland die Thematik Bruderhahn/Geschlechtsbestimmung im Ei weiterhin diskutieren. Biokreis möchte Fakten schaffen und voranschreiten – ein starkes Signal.

Daher kann man es durchaus als fahrlässig bewerten, wenn ein solch relevanter Antrag wie das Zulassen der Geschlechtsbestimmung im Ei dadurch gar nicht beschlossen werden kann, weil dem Vereinsrecht anscheinend nicht entsprochen wird. Zumal dies beileibe nicht die erste Mitgliederversammlung ist, Biokreis müsste wissen wie es rechtskonform geht.

Ob es eine bewusste Entscheidung war, den Inhalt vorher nicht allen Mitgliedern mitzuteilen, um eventuell die Diskussion und Abstimmung in eine bestimmte Richtung zu lenken oder „nur“ Nachlässigkeit, kann nicht gesagt werden. Auf jeden Fall bringt es weitere Unsicherheit in die Bio-Branche, von der sie bereits genug hat. Zudem ist Vertrauen immer noch die wichtigste Währung für Bio. Zweifel kann niemand gebrauchen.

Basisdemokratie bei Biokreis adé?

Seit jeher ist Biokreis basisdemokratisch, doch kam bereits teilweise Skepsis auf, inwieweit Vorstand und Geschäftsführer diese Werte noch leben möchten. So war vor der Mitgliederversammlung im vergangen Jahr ein möglicher Polizeieinsatz angekündigt, sollten unangemeldete Mitglieder Zugang verlangen. Dabei darf jedes Mitglied teilnehmen. Auf seiner Internetseite teilt Biokreis mit: „Wir sind basisdemokratisch. Auf unseren Mitgliederversammlungen kann sich jede:r einbringen.“

Und nun nährt Biokreis weitere Bedenken. Dabei machte Geschäftsführer Simon Krischer in der Vergangenheit bereits deutlich, wie wichtig ihm gesetzliche Rahmenbedingungen und das Einhalten derer sind. Im vergangenen Jahr ging Biokreis rechtlich gegen den neu gegründeten Betriebsrat vor. Das war ein völlig legitimer Schritt, weil man Formfehler bei der Wahl erkannt hatte – und das Arbeitsgericht Passau gab Biokreis recht.

In einer damaligen Stellungnahme teilte Krischer mit: „Mit Ihrer Frage zur Gründung eines Betriebsrates im Biokreis e.V., sprechen Sie einen internen Vorgang an, den ein klarer, verbindlicher und lang bewährter gesetzlicher Rahmen in Deutschland regelt. Dass die Geschäftsführung des Biokreis e.V. diesen gesetzlichen Rahmen respektiert und auch zu 100 Prozent einhält, bedarf keiner eigenen Erwähnung. Dieser gesetzliche Rahmen ist der Garant dafür, dass der Betriebsrat seine Arbeit verlässlich und juristisch korrekt im Interesse der gesamten Belegschaft umsetzen kann. Wenn etwas – gerade bei einem so wichtigen Schritt wie einer Betriebsratswahl – explizit gegen geltendes Recht verstößt, dann darf ich in meiner Verantwortung allen Mitarbeitenden gegenüber, solche Verfehlungen aber nicht zulassen. Ich würde damit auch meinen Vertrag als Geschäftsführer verletzen.“

Die Tür schwingt nach beiden Seiten: Ein lang bewährter gesetzlicher Rahmen in Deutschland ist auch das Vereinsrecht. Und die Mitglieder freuen sich sicherlich, wenn Geschäftsführung und Vorstand verlässlich und juristisch korrekt arbeiten.

2 Kommentare zu “Zweifel bei Biokreis: Alternative zum Bruderhahn rechtskonform beschlossen?

  1. Es gibt die Begriffe der Autokratie und der Willkür – diese Formen der Führung nehme ich beim Biokreis zunehmend wahr, weshalb ich mit meinen beiden Unternehmen die Mitgliedschaft gekündigt habe.
    Martin Bauer
    Mb-Vermarktung e.K.
    Mb Bio-Vertrieb GmbH

  2. Schade, dass Biokreis aus früheren Fehlern überhaupt nichts zu lernen scheint. War doch auch absehbar, dass gerade bei diesem Thema genau hingeschaut wird.

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