Bio? Logisch!

„bio korrupt“: Antrag von Bio Austria Klage zu erweitern ist abgelehnt

Vor dem Handelsgericht Wien klagt Bio Austria gegen den österreichischen Unternehmer Josef Ritt. Der Anbauverband vermutet Ritt als Urheber einer eventuellen gezielten Schmutzkampagne mittels Internetseite „bio korrupt“. Ritt bestreitet die Vorwürfe von Anfang an. Überraschend beantragte Bio Austria beim vierten Verhandlungstag im April die Klage zu erweitern, was das Handelsgericht nun abgelehnt hat.

Bezüglich der Internsetseite Bio korrupt fand am Handelsgericht Wien (hier das Gebäude) ein zweiter Verhandlungstag statt.
Auch um die Hintergründe der Internetseite „bio korrupt“ zu klären, klagt Bio Austria vor dem Handelsgericht Wien.
Bild: Jens Brehl – CC BY-NC-SA 4.0

Der Richterin obliegt die Aufgabe zu ergründen, ob eventuell ältere und bis dato ungeklärte Konflikte Josef Ritt möglicherweise zur Aktion mit der Internetseite „bio korrupt“ veranlasst haben könnten. Ritt selbst bestreitet die Vorwürfe von Beginn an. Bislang konnte er im Verhandlungssaal noch keine Stellung beziehen, da aus zeitlichen Gründen seine Vernehmung stets nach hinten rückte.

Die Internetseite „bio korrupt“ ging letztendlich nie an den Start. Auf einer Ankündigungsseite zählte ein Countdown herunter, zu sehen war das farblich und mit dem Schriftzug BIO KORRUPT verfremdete Logo von Bio Austria. Die österreichische Bio-Bauernschaft erschüttere Korruption. Ein ÖVP-Politiker nutze unterstützt durch eine naive Obfrau den Bioverband Austria, um sich und seine Freunde zu bereichern – so lauteten die Vorwürfe im Text unterhalb der Grafik. Über seine Beweggründe bezüglich der Internetseite sagte der Programmierer H. am zweiten Prozesstag vergangenen November aus.

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Seit vergangenem Jahr läuft der Ermittlungsprozess vor dem Handelsgericht Wien. Bio Austria verteidigt dort seine Markenrechte, zudem hält der Anbauverband H. als Ersteller der Internetseite lediglich für den technischen Täter, und vermutet als Urheber einer möglicherweise gezielten Schmutzkampagne den Unternehmer Ritt. Handfeste Beweise dafür konnte der Anbauverband bis dato nicht vorlegen. In einer eidesstattlichen Erklärung versicherte H. zudem, weder von Ritt beauftragt noch anderweitig verleitet gewesen zu sein. Noch sind in dem laufenden Verfahren nicht alle Zeugen gehört.

Fortgang Prozess „bio korrupt“ ausschließlich mit den ursprünglichen Klagebegehren

Überraschend beantrage Bio Austria am vierten Verhandlungstag am 16. April die Klage zu erweitern. Der Anbauverband wollte in der erweiterten Klage zusätzlich fordern, dass Ritt auf seiner Internetseite einen Widerruf veröffentlicht und versichert, die aus Sicht von Bio Austria unwahren Behauptungen, es habe in den vergangenen Jahren Unregelmäßigkeiten bei Importgenehmigungen gegeben, widerruft und nicht wiederholt. Zudem soll Ritt 31.000 Euro Schadensersatz zahlen.

„Die Klagserweiterung wurde abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren“, teilt das Handelsgericht auf Anfrage mit. Denn: Das Handelsgericht ist für die neuen Klagebegehren nicht zuständig. Ob die erweiterten Klagebegehren als gesonderte Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden oder wie das weitere Vorgehen seitens Bio Austria diesbezüglich ausschaut, beantwortete der Anbauverband nicht. Er möchte keine öffentliche Stellungnahme abgeben.

Ungerührt des Beschlusses die Klageerweiterung abzulehnen geht der Prozess mit den ursprünglichen Klagebegehren weiter. Ritt zeigt sich weiterhin zuversichtlich das Verfahren zu gewinnen, weil „ich nichts Unredliches gemacht habe – und ich glaube an eine gerechte Entscheidung.“

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