Der vierte Verhandlungstag des Ermittlungsprozesses am Handelsgericht Wien in Sachen der letztendlich nie an den Start gegangen Internetseite „bio korrupt“ wartete vergangenen Donnerstag mit einer Überraschung auf. Um seine Markenrechte zu verteidigen, klagt Bio Austria gegen den Unternehmer Josef Ritt. Der Anbauverband vermutet eine gezielte Schmutzkampagne mit Ritt als Urheber – der dies von Beginn an bestreitet. Die Klage möchte Bio Austria nun ausweiten. Zudem blieb ein vielleicht entscheidender Zeuge aus gesundheitlichen Gründen fern.

Bild: Jens Brehl – CC BY-NC-SA 4.0
Der Richterin obliegt die Aufgabe zu ergründen, ob ältere und ungelöste Konflikte mit Bio Austria Josef Ritt, der mit seinem Unternehmen Eurocrop als Bio-Rohstoffhändler und mit der Agentur Ritt als Berater tätig ist, zur Aktion mit der Internetseite „bio korrupt“ veranlasst haben könnten, obwohl es bereits eine gegenteilige Aussage und eine eidesstattliche Erklärung gibt.
„Wir wollen Bio Austria nichts Böses“, sagte Ritts Rechtsbeistand nun schon zum wiederholten Male. Der Informatiker H. hatte den Start der Internetseite „bio korrupt“ mutmaßlich versehentlich via Rundmails angekündigt, welche er als „Whistleblower Plattform“ geplant haben soll. Auf der Ankündigungsseite prangte das verfremdete Logo von Bio Austria mit dem Schriftzug „Bio KORRUPT“, darunter zählte ein Countdown, wann die Seite online gehen soll. Die österreichische Bio-Bauernschaft erschüttere Korruption. Ein ÖVP-Politiker nutze unterstützt durch eine naive Obfrau den Bioverband Austria, um sich und seine Freunde zu bereichern – so die Vorwürfe auf der Ankündigungsseite. „Das ist ein Totalangriff. In unserem Geschäft ist Vertrauen eine Währung“, sagte Hermann Mittermayr, Geschäftsführer Bio Austria Marketing, beim dritten Prozesstag am 10. März vor dem Wiener Handelsgericht. Der Anbauverband vermutet eine gezielte Schmutzkampagne und klagt, um das Markenzeichen zu verteidigen.
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Zunächst gab H. gegenüber dem Anbauverband Ritt als Urheber der Internetseite an. Ritt bestreitet dies von Anfang an. In einer eidesstattlichen Erklärung hatte H. bereits am 12. Juni 2025 versichert, weder von Ritt verleitet noch beauftragt gewesen zu sein, auch Geld oder anderweitige Zuwendungen seien nicht geflossen. Das sagte H. auch am zweiten Prozesstag Ende November 2025 aus. Bio Austria sieht in H. weiterhin nur den „technischen Täter“, und vermutet Ritt als Urheber mit eventuell weiteren Hintermännern.
„bio korrupt“: Bio Austria beantragt Klage zu erweitern
Eigentlich sollte Ritt bereits am dritten Prozesstag am 10. März vernommen werden, auch vergangen Donnerstag kam er aus zeitlichen Gründen nicht zum Zuge. Somit konnte er weder seine Sichtweise präsentieren, noch zu Vorwürfen Stellung nehmen. Auch für die Richterin überraschend beantragte Bio Austria die Klage auszuweiten. Sie unterbrach die Verhandlung für gut eine Stunde, um das Anliegen rechtlich einschätzen zu können.
Bio Austria möchte in der erweiterten Klage fordern, dass Josef Ritt auf seiner Internetseite einen Widerruf veröffentlicht und versichert, die aus Sicht von Bio Austria unwahren Behauptungen, es habe in den vergangenen Jahren Unregelmäßigkeiten bei Importgenehmigungen gegeben, widerruft und nicht wiederholt. Zudem soll Ritt 31.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Erwartungsgemäß beantragte Ritts Rechtsbeistand, die Klageerweiterung aus mehreren Gründen abzulehnen. Man hätte unter anderem den Umstand bereits in der ursprünglichen Klage vorbringen können, das Verfahren würde erschwert und verzögert, zudem sei ein anderes Gericht für diesen Sachverhalt zuständig. Die Richterin hat noch nicht entschieden, ob sie die Klageerweiterung zulässt. So ging der Prozess ausschließlich mit den ursprünglichen Klagebegehren weiter.
Dünne Verbindung zu Bio Initiative Fairplay Österreich
Aus Sicht von Bio Austria ist die Bio Initiative Fairplay Österreich die Vorstufe von „bio korrupt“. In der Initiative hatten österreichische Bio-Bauern detaillierte Transparenz in Sachen von Bio Austria genehmigten Importen gefordert – die bis heute aufgrund von „vertraglicher Verschwiegenheit“ nicht im gewünschten Detailgrad vorliegt.
Die Initiative nutzte eine WhatsApp-Gruppe, die ursprünglich Ritt gegründet hatte. Auch der Bio-Landwirt G. war Mitglied und sagte vergangenen Donnerstag aus. Es habe in der Gruppe vereinzelt ein durchaus rauer Ton geherrscht, Ritt sei diesbezüglich allerdings nicht negativ aufgefallen. G. habe sich in der Rolle des Schlichters gesehen. Gruppenmitglieder hatten gefordert, E-Mails mit ihren Bedenken und Begehren in Sachen Bio-Importe an Funktionäre von Bio Austria und externe Bio-Akteure zu verschicken. Das sei zahlreich erfolgt. Von G. sei die Idee zur Petition gekommen, um den Anliegen bei der Delegiertenversammlung einen höheren Stellenwert zu verschaffen und die Kritik zu kanalisieren. Die Petition haben 88 Personen unterschrieben, G. hatte die Unterschriften schließlich an Bio Austria übergeben. Er sei allerdings nie der offizielle Sprecher der Initiative gewesen, einen solchen habe es nicht gegeben. Auch Ritt gehörte zu den Unterzeichnern, denn laut G. sei dem Beklagten ebenso daran gelegen, dass sauber gewirtschaftet wird. In der WhatsApp Gruppe seien nie weitere Pläne besprochen worden, wie man den Protest mit anderen Mitteln – wie etwa der Internetseite „bio korrupt“ – weiterzuführen könnte.
Als H. mutmaßlich versehentlich die Ankündigungsmail zur Internetseite „bio korrupt“ verschickte, die auch G. erhalten hatte, verließ der Bio-Landwirt die WhatsApp-Gruppe. „Die Sache wurde mir zu wild, sie ist aus dem Rahmen gefallen.“ G. vermutete die Urheberschaft bei Einzelnen aus der Initiative, wobei er sich nicht vorstellen könne, dass jemand aus der Bio-Bauernschaft zu solchen Mitteln greifen würde. Obwohl G. Ritt weder genau kennt, noch dieser ihm jemals mit Äußerungen negativ aufgefallen ist, könne er sich durchaus vorstellen, dass alte und ungelöste Konflikte mit Bio Austria Ritt zu einem solchen Schritt verleitet haben könnten. G. betonte mehrmals in diesem Punkt zu spekulieren. „Ich habe keinen Beweis, sondern ein Gefühl.“ Zudem sei es möglich, dass Ritt bereits vor ihm die WhatsApp-Gruppe verlassen habe. Da Ritt zum zweiten Mal aus Zeitgründen nicht vernommen werden konnte, war es ihm unmöglich Stellung zu beziehen.
Darüber hinaus gab es eine zweite WhatsApp-Gruppe, die sich als „Steuerungsgruppe“ der Initiative verstanden hat. Sie wurde genutzt, um die Diskussion intern zu halten und sich anscheinend abzustimmen. Diese Gruppe hatte Ritt nicht gegründet, er wurde lediglich als Teilnehmer hinzugefügt. Auch diese Gruppe hat Ritt verlassen.
Der von Hermann Mittermayer vorgebrachte Vorwurf, Ritt sei seitens der Bio Initiative Fairplay Österreich Pressevertretern aktiv als Ansprechpartner vermittelt worden, löste sich am vierten Prozesstag in Rauch auf. Der österreichische Journalist O., der als Zeuge aussagte, hatte sich ebenfalls mit möglichen Ungereimtheiten bei Bio Austrias Importgenehmigungen beschäftigt. Er kannte Ritt zuvor nicht persönlich, sondern nahm im Zuge seiner Recherchen telefonischen Kontakt auf. In einer „flapsig formulierten“ und vertraulichen E-Mail hatte O. einem Journalisten eines deutschen landwirtschaftlichen Fachmagazins eine mögliche Story unterbreitet und Josef Ritt, „der Beweise liefern könne“, als Kontakt empfohlen. Der deutsche Journalist hatte diese E-Mail allerdings weitergegeben, die letztendlich auch in der WhatsApp-Gruppe der Initiative landete. So soll Ritt zum ersten Mal Kenntnis davon erhalten haben. O. sei niemals Mitglied der Gruppe gewesen, habe dort nie Dokumente hochgeladen und die E-Mail sei auch keine Presseaussendung gewesen. „Wer anderes behauptet, betreibt Verleumdung“, so O.
Bio Austrias Argumentationen Josef Ritt als einen maßgeblichen Akteur der Initiative darzustellen und über diesen Strang Indizien zu sammeln, er könne hinter der Aktion mit der Internetseite „bio korrupt“ stehen, bleiben weiterhin eher dünn und vage.
Hatte Ex-Lobbyist Peter Hochegger eine Rolle?
Entscheidende Einblicke in die Ursprünge von „bio korrupt“ hätte eventuell Peter Hochegger geben können, der kurzfristig vor der Verhandlung mitteilte, aus gesundheitlichen Gründen nicht als Zeuge aussagen zu können. Unbestritten gab es mindestens ein persönliches Treffen zwischen Hochegger, H., Ritt und einem österreichischen Bio-Unternehmer, der aus seiner Sicht ungerechtfertigt auf Bio Austrias Blacklist steht. Was genau bei diesem und eventuell weiteren Treffen besprochen wurde, ist noch unklar. Allerdings will in dessem Zuge H. eigenständig auf die Idee zur Internetseite „bio korrupt“ gekommen sein.
Peter Hochegger ist ein umstrittener, rechtskräftig verurteilter ehemaliger PR-Berater und Lobbyist, der über Jahrzehnte die öffentliche Meinung in Österreich lenkte. Zu seinen Methoden gehörten unter anderem das Umdeuten von Fakten, manipulierte Studien, das Gründen von Scheinmedien und er kam mit Korruption in Kontakt. Hochegger bewegte sich in höchsten Kreisen in Wirtschaft und Politik. „Wer in welchem Licht erschien, das bestimmten wir. Und was im Schatten liegt ebenso.“ (…) „Wir bestimmten, was das Land dachte, wovor es sich fürchtete, wonach es sich sehnte“, schreibt Hochegger in seinem Buch „Die Schattenrepublik“.
Daher ist es durchaus verständlich, dass Bio Austria eine gezielte Schmutzkampagne vermutet, als der Name Peter Hochegger im möglichen Zusammenhang mit der Internetseite „bio korrupt“ fiel. Ob Hochegger eine Rolle gespielt hat und wenn ja welche, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Da Ritt bisher aus Zeitgründen noch nicht vernommen wurde, konnte auch er zu den Inhalten des Treffens oder eventuell der Treffen noch nichts aussagen. Für dieses Jahr sind noch zwei weitere Verhandlungstage anberaumt, welche diesbezüglich mehr Klarheit bringen könnten.
Ritt bestreitet eine Beteiligung nach wie vor. „Die Vorwürfe zu diffamierender Webseite und E-Mails sind unbegründet und gehen ins Leere. Das Verfahren wirkt seitens der Gegenseite künstlich verlängert und scheint Kritik an Praktiken bei Importen von Agrarprodukten und dem Umgang mit heimischen Bio-Bauern seitens Bio Austria unterdrücken zu wollen. Die entstehenden Rechtskosten wären sinnvoller in besseren Service für Bio Austria-Mitglieder investiert“, teilt Ritt nach der Verhandlung mit. Das von Ritts Rechtsvertreter wiederholte Angebot eines Vergleichs (es gibt eine gemeinsame Erklärung, Bio Austria übernimmt alle Rechtskosten und streicht Ritts Unternehmen von der Blacklist), schlug der Kläger aus. „Wir sind einen weiten Weg gegangen, und werden ihn zu Ende gehen müssen“, sagte Bio Austrias Rechtsbeistand.
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